SOZIAL. ENGAGIERT. INKLUSIV.

Caritasverband Hochrhein e.V.

Wo geht es hier bitte zur Mitbestimmung?

18. Mai 2017

Mitwirkung oder Mitbestimmung? Die neue Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) sieht beides vor! Damit die neuen Bestimmungen gut umgesetzt werden können, haben sich Werkstatträte, Assistenz der Werkstatträte und die Geschäftsführung der Caritaswerkstätten Hochrhein gemeinnützige GmbH gemeinsam weitergebildet.
Silke Frisch und Jörg Rendler von den Werkstatträten Baden-Württemberg haben die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes vorgestellt.

Welche Aufgaben kommen zukünftig auf den Werkstattrat, die Frauenbeauftragte und die Geschäftsführung bei z.B. den Schließungszeiten der Werkstätten, bei den Grundsätzen der Öffnungszeiten der Werkstätten oder der Verpflegung zu?

Mitwirkung oder Mitbestimmung

In Kleingruppen konnten viele Antworten auf und ganz konkrete Schritte zur Umsetzung des neuen Gesetzes gemeinsam erarbeitet.

Mitwirkung oder Mitbestimmung

„Viel geschafft, müde aber zufrieden!“ so die Kurz-Zusammenfassung einer Teilnehmerin – dem ist nichts hinzuzufügen.

Manfred Schrenk, Geschäftsführer

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