SOZIAL. ENGAGIERT. INKLUSIV.

Caritasverband Hochrhein e.V.

Gemeinschaftliches Wohnen

Heimbeirat

Der Heimbeirat vertritt die Interessen der Bewohner. Er wird alle 4 Jahre neu gewählt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Heimgesetz (HeimG) sowie in der Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs (HeimMitwirkungsV).

Heimbeirat

Heimbeirat (von links): Erika Früchtl, Maria Hierholzer, Jasmin Vila (1. Vorsitzender), Günter Puls (2. Vorsitzender) und Bernhard Gisy

Kontakt: heimbeirat-cwh@caritas-hochrhein.de

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