Der Heimbeirat vertritt die Interessen der Bewohner. Er wird alle 4 Jahre neu gewählt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Heimgesetz (HeimG) sowie in der Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs (HeimMitwirkungsV).
Heimbeirat (von links):
Kurt Neugart, Günter Puls (2. Vorsitzender), Maria Hierholzer, Erika Früchtl, Jasmin Vila (1. Vorsitzender) und Vertrauensperson Michael Diehl
Kontakt: heimbeirat-cwh@caritas-hochrhein.de
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