Gemeinschaftliches Wohnen
Heimbeirat
Der Heimbeirat vertritt die Interessen der Bewohner. Er wird alle 4 Jahre neu gewählt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Heimgesetz (HeimG) sowie in der Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs (HeimMitwirkungsV).
Heimbeirat (von links): Erika Früchtl, Maria Hierholzer, Jasmin Vila (1. Vorsitzender), Günter Puls (2. Vorsitzender) und Bernhard Gisy
Kontakt: heimbeirat-cwh@caritas-hochrhein.de