Ende 2016 hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung“ – das Bundesteilhabegesetz (BTHG) – verabschiedet. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist dabei das Leitprinzip der Reform – von der Fürsorge hin zu einem modernen Leistungsrecht zur gleichberechtigten Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Mit dem BTHG vollzieht sich ein Paradigmenwechsel – mehr Selbstbestimmung, mehr individuelle Teilhabe und mehr Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderung.
Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gliedert sich in insgesamt vier Reformstufen. Diese stufenweise Einführung soll die Umsetzung in die Praxis erleichtern. Die vollständige Umsetzung des Gesetzes wird 2023 abgeschlossen sein.
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